Teilnahmebedingungen

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für unser Gewinnspiel.

Gegenstand
1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „ Husqvarna Holzbank – ein echtes Ulmer Unikat“ (nachfolgend bezeichnet als „Holzbank-Gewinnspiel“) des Husqvarna Store, Friedrich-List-Straße 7, D-89250 Senden (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
2. Mit der Teilnahme am Holzbank-Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmebedingungen des Holzbank-Gewinnspiel
4. Das Holzbank-Gewinnspiel beginnt am 07.12.2020 und endet am 17.12.2020, 23:59 Uhr
5. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie älter als 18 Jahre sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Holzbank-Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
6. Der Erwerb von Produkten beeinträchtigt nicht den Ausgang des Holzbank-Gewinnspiels.
7. Die Teilnahme erfolgt durch das Kommentieren und das Liken des Beitrags. Im Kommentar wird eine weitere Person erwähnt.
8. Die Gewinner werden durch das Losverfahren bestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Unter allen Teilnehmern werden im Zeitraum von 07.12.2020 bis 17.12.2020 folgende Gewinne verlost:

BezeichnungWert
Husqvarna Holzbank geschnitzt von Ricardo Villacis
2x SSV Trikot signiert
2x SSV Fußball signiert

Die Gewinne sind Husqvarna Produkte. Etwaige Versandkosten werden vom Veranstalter getragen.

Abwicklung
1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste ausgeloste Teilnehmer. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
2. Die Teilnehmer werden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
3. Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adressen) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen .zu Lasten der Teilnehmer.
4. Die Gewinner werden am 18.12.2020 ausgelost und informiert.

Gewährleistungsausschluss, Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Holzbank-Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Holzbank-Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit aufgrund besonderer Bedingungen die Gestaltung des Gewinnspiels und die Teilnahmebedingungen zu ändern, sofern dies für den Veranstalter notwendig und den/die Teilnehmer/in zumutbar ist.
2. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Kalender-Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
3. Der Veranstalter behält sich vor, das Holzbank-Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Der Veranstalter macht von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen (beispielsweise Manipulation, Hackerangriffen, oder Fehler in der Hard- und/oder Software, etc.), eine ordnungsgemäße Durchführung des Holzbank-Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Nach Beendigung des Holzbank-Gewinnspiels kann dieses für ungültig erklärt werden, wenn aufgrund von Erkenntnissen nicht auszuschließen ist, dass das Holzbank-Gewinnspiel manipuliert wurde und dies Einfluss auf das Ergebnis oder die Gewinnchance gehabt haben könnte.
4. Sofern durch das Verhalten eines Teilnehmers ein vorzeitiger Abbruch bzw. eine vorzeitige Beendigung des Holzbank-Gewinnspiels verursacht wurde, kann der Veranstalter von dieser Person Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen.

Teilnahmeausschluss
1. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Reglungen, bedient sich ein Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel oder verschafft sich anderweitig durch Manipulation Vorteile oder versucht dies, kann der Veranstalter diesen Teilnehmer vom Holzbank-Gewinnspiel ausschließen. In diesem Fall sind sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere auf den Gewinn, ausgeschlossen.
2. Ebenso kann ausgeschlossen werden, wer unwahre Personenangaben macht.

Haftung
1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Holzbank-Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

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